DSFinV-K - GoBD konform
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Ablaufplan & Details:Detailbeschreibung:
Installation_und Betrieb_RKSV
(vor Freischaltung Hinweise Jahresabschluss (Jahreswechsel) Hinweise neue Steuernummer (UID / Umfirmierung) Hinweis Null-Bon (Prüfungen) Hinweise_Belegpruefung (fehlerhafte Belegprüfung FinanzOnline)
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Die Registrierkassenpflicht wurde mit der Steuerreform 2015 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen. Erste technische "Entwürfe" zeigen, dass auf das Fachwissen von Programmierern verzichtet werden konnte. Nun häufen sich die Fragen und Unsicherheiten.
Alle Unternehmen die einen Jahresumsatz von mindestens 15.000,- EUR und einen Jahres-Barumsatz von > 7.500 EUR erwirtschaften, also so gut wie jeder Betrieb aus dem Bereich Handel, Gastronomie und Dienstleistung.
Ausnahmen gelten für alle Betriebe die unter die “Kalte-Hände-Regel” fallen, das sind z.B. Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc. Allerdings gibt es auch hier eine neue Netto-Umsatzgrenze von 30.000,- EUR.
Mobile Gruppen wie z.B. mobile Friseure, Masseure, Therapeuten, Hebammen, Tierärzte, Taxifahrer.. können ihre mobilen Umsätze per Handaufzeichnung (Paragon) erstellen und im Nachhinein am Betriebsstandort in das Kassensystem erfassen.
Für jeden Geschäftsfall muss künftig ein Beleg ausgestellt werden. Wenn ein Kunde zum Beispiel eine Eiskugel um 1,-EUR kauft, muss er dafür einen ordnungsgemäßen Beleg (=Rechnung) erhalten. Der Ausdruck erfolgt zumeist über einen Bondrucker. Weiterhin besteht die Belegaufbewahrungsplicht, die ebenfalls noch nicht klar definiert wurde.
Bei PC Kassensystemen hat die Registrierkassenpflicht nicht nur den Nachteil der Investition, sondern bringt u.a. auch einigen Nutzen:
Sag niemals nie – aber es wird für die schwarzen Schafe in der Branche mit dem neuen Gesetz wesentlich schwieriger. Doppelte Kassen, der sog. Schulungsmodus oder die Manipulation des elektronischen Journals werden durch die Registrierkassenpflicht und der damit verbundenen Pflicht zu einer “Sicherheitslösung gegen Manipulation” so gut wie ausgeschlossen.
Eine strafrechtliche Behandlung für Ersteller von Manipulationsprogrammen wird geprüft. Die Ersteller von solcher Software sollen künftig hart bestraft werden.
ab 01.01.2016 (mit Aufschub 01.07.2016):
ab 01.07.2016:
ab 01.04.2017:
Geplant ist im Rahmen der Registrierkassenpflicht eine Prämie von EUR 200,- seitens des Finanzamts. Details zu Bedingungen dazu sind derzeit keine bekannt. Weiterhin kann das Unternehmen den kompletten Investitionsbetrag im gleichen Jahr der Anschaffung abschreiben.
Bei der Registrierkassenpflicht ist ein kryptografischer Manipulationsschutz als wichtiger Bestandteil vorgesehen. Das elektronische Journal wird damit verschlüsselt gespeichert (wird auch oft als Fiskalspeicher bezeichnet) und ist somit nicht mehr manipulierbar. Das bedeutet wiederum eine erhöhte Rechtssicherheit für jedes Unternehmen, welches die Registrierkassenpflicht umsetzt. Welches System den Vorzug bekommt ist noch nicht beschlossen.
Leider nein. Es wird auch auf die ausgewählte technische
Sicherheitslösung ankommen. Zumeist ist neue Hardware erforderlich.
Small Cash und unser Kassenbuch erfüllen
alle behördlichen Anforderungen im vollen Umfang. Alle
Stammdaten (Artikel, Warengruppen usw.) sowie alle
Transaktionsdaten (Bons, Rechnungen, Stornos usw.) sind
unverdichtet. Alle Daten werden automatisch und bei Abschlüssen
in einer GoBD-geeigneten Form gespeichert. Die
Einhaltung aller Forderungen der DSGVO
2018 wird unterstützt. Konformitätserklärung | FAQs: Signaturerstellungseinheit |
https://de.wikipedia.org/wiki/Registrierkassensicherheitsverordnung
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern.. - Mustervereinbarung
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&dokumentId=83986511-557b-455c-963b-7daa33f8320b
https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/8d72b5fc-b53c-43cc-8d11-afafe956df84/71108.1.X.X.pdf
BMF-12.11.2015
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